Unser Stadtrat und Kreisvorsitzender Falk Nerger sprach in der Stadtratssitzung am 1. März zum Haushalt 2018 der Stadt Gera:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, geehrte Stadtratsmitglieder, werte Gäste,

ein städtischer Haushalt galt jahrelang als genehmigungsfähig, wenn er ausgeglichen war. Wie heißt es schon beim Preußenkönig Friedrich Wilhelm I :„Gebt nicht mehr Geld aus, als ihr einnehmt. Sonst lebt ihr über eure Verhältnisse“.

Dieser Rat zu einer stabilen Finanzpolitik, der auch Verhaltenskodex vieler Kaufleute ist und war, scheint hier nur noch bedingt zu gelten. Das Zauberwort heute heißt HSK, Haushaltssicherungskonzept, als Alibi für eine Genehmigung eines Haushaltes durch das Landesverwaltungsamt.

Im Prinzip nichts Schlechtes, wenn man gewillt ist ,dies auch konsequent umzusetzen. Doch da hapert es, und nicht nur in der Verwaltung, mit neuen Vorschlägen, sondern auch hier im Stadtrat, wo politische Entscheidungen oft vor wirtschaftlich-rationelle gestellt oder blockiert werden, bzw. keine Ausgleichsmaßnahmen für nicht umgesetzte HSK Punkte gemeinsam beschlossen werden.

Des weiteren kommt es einer Stadt wie Gera nicht zu Gute, wenn sich eine Landesregierung eine ganze Legislatur lang mit einer zum Scheitern verurteilten Gebietsreform befasst und somit Unsicherheit bei der Zukunftsplanung stiftet, aber nicht in der Lage ist, Gesetze so zu erlassen, dass fortschrittlich doppisch buchende Gemeinden gegenüber kameralistisch buchenden keine Nachteile haben.

Nach dem jahrelang bei der Kameralistik nur die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben im Vordergrund stand, werden nun bei der doppischen Haushaltsführung auch Ressourcen und ihre Erträge, sowie Aufgaben und Verpflichtungen mit einander verglichen. Ebenfalls fließen wie in jeder kaufmännischen Buchführung, Abschreibungen mit ein.

Ursachen für die momentanen Nachteile bei der Doppik sind vor allem die hohen ausgewiesenen Abschreibungen für 2018 von 21,9 Mio Euro, welche das Jahresergebnis negativ beeinflussen .Der damit ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 7,6 Mio Euro führt natürlich zwangsläufig auch zu einer weiteren Verringerung des ausgewiesenen Eigenkapitals der Stadt.

Würden wir die Abschreibungen vom Jahresverlust im Ergebnisplan abziehen, wie es früher der Fall war, würde das Endergebnis positiv aussehen.

Dazu kommt, dass Gera jahrelang nicht die Freiheit hatte, auf Grund der Verwaltungsvorschrift des Landes für konsolidierende Kommunen mit HSK, ihre Hebesätze für Steuern selbst zu bestimmen oder zu senken.

Hier hätte ich mir von der Stadtverwaltung etwas mehr Mut zur Steuersenkung und langfristiges Denken gewünscht, denn niedrige Gewerbesteuern führen eher zu Neuansiedlungen und Entlastung des bestehenden Gewerbes, als Rekordsteuern, wie wir sie momentan haben. Eine Senkung der Gewerbesteuer auf das alte Niveau würde zwar kurzfristig eine Jahresmindereinnahme von zirka 950000 Euro bedeuten, langfristig sich aber bestimmt amortisieren und später über die Quantität zum Erfolg führen. Denn die Kuh muss gehegt und gepflegt werden, wenn sie mehr Milch geben soll und nicht geschlachtet.

 

Der Versuch aller Sparbemühungen durch die Verwaltung, den ich persönlich auch würdige, hätte Erfolg, wenn nicht ständig höhere tarifgebundene Personalkosten, höhere Sozialkosten im Bereich SGB II . und SGB XII, sowie steigende Ausgleichsbedarfszahlungen an den GVB hier die Veränderung um 305000 Euro des städtischen Zuschusses auf nun rund 3,6 Mio Euro, alles aufzehren würden. Laut Haushaltsplan 2018 sind für die gesamte soziale Sicherung ca. 114,98 Mio Euro veranschlagt, die erst einmal erwirtschaftet werden müssen. Hier stehen Erträge in Höhe von ca 31 Mio Euro plus Schlüsselzuweisungen gegenüber. Die nicht unerhebliche Differenz geht zu Lasten unseres Stadthaushaltes. Ein Kampf gegen Windmühlen, auf Grund einer Unterfinanzierung durch Bund und Land, welche die Sozial- und Asylgesetze beschließen und die Zuständigkeit auf die Kommunen abwälzen. So bekommt Gera seine Aufgaben diktiert aber nur teilweise den zustehenden finanziellen Ausgleich vergütet.

 

Allein im Produkt Asyl bekommen wir über 1 Mio Euro für Personalkosten nicht ausgeglichen. Diese Kostenstelle ist zwar 2018 rückläufig, dafür erhöhen sich die Kosten im Bereich SGB II vor allem im Bereich Unterkunft und Heizung für Flüchtlinge, da diese jetzt unter dieser Rubrik geführt werden. Laut Thüringer Flüchtlingsverordnung §2 liegt die Quote für Gera bei 4,4%. Tatsächlich hatte Gera im Oktober 2017 eine Quote von 14,3% und lag somit höher als Erfurt mit 13%.

Über 4 Millionen Euro im Jahr 2017 für den Bereich Flüchtlingskrise stehen als Defizit, welches die Stadt vorschießt, auf Grund des verstärkten Zuzugs nach Gera aus dem Umland. Außenstände, die Gera fehlen und wo noch in den Sternen steht, ob und wie viel wir überhaupt zurückbekommen, einen Teil der Kosten wahrscheinlich 2018, den ausstehenden Rest für 2016 vermutlich überhaupt nicht. Fakt ist, auf einem Teil, vor allem bei den Personalkosten, bleibt Gera sitzen. Ebenso steigen auch die Kosten für die Eingliederungshilfe im Bereich SGB XII für 2018 weiter an.

Bei rechtzeitiger Rückerstattung der uns geschuldeten Gelder ,wäre bei kluger Kombination dieser Eigenmittel mit Fördermitteln bestimmt manche Möglichkeit für Investitionen, wie zum Beispiel Schulbau, Straßenbau oder andere Projekte vorzeitig planbar gewesen.

Des weiteren sind die stetig steigenden Personalkosten auf 65,6 Mio Euro, welche vor allem überhöhten Tarifabschlüssen und Mehreinstellungen von Personal im Bereich Asyl geschuldet sind, in der Summe als höchst problematisch anzusehen. Ebenso der hohe Krankenstand von 9,3% . Hier müssen effektivere Pläne und Lösungen her. Ein paar Nachlässe bei Bädern sowie Kummer- und Ideenkasten werden sicherlich nicht den gewünschten Durchbruch erzielen. Wichtig ist dennoch, dass trotz aller Sparmaßnahmen rechtzeitig junge gut ausgebildete Mitarbeiter in einer bedarfsgerechten Anzahl der Verwaltung in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen, um die in den Ruhestand verabschiedeten Fachkräfte auch ersetzen zu können.

Auch für die freiwilligen Leistungen muss gelten: Vernünftig sparen, aber nicht tot sparen. Viele weiche Standortfaktoren, wie Bildung, Freizeitmöglichkeiten, Kultur und Sport, sind mit entscheidend für eine funktionierende Stadt. Den vorgegebenen maximalen Anteil von 4% vom Haushalt für freiwillige Leistungen durch das Land sehe ich persönlich für Gera als erfüllt an, da das Theater in meinen Augen herausgerechnet gehört. Das Theater verfügt über eine vertragliche Sonderfinanzierung mit dem Land und den Gesellschaftern Gera, Altenburg, sowie Altenburger Land, auf die wir momentan kaum Einfluss haben und die somit fast schon eine Pflichtaufgabe ist.

 

Des weiteren hoffe ich, dass die überdurchschnittlich hohen Sozialausgaben vor allen der Bildung, der Kinderbetreuung, den wirklich Bedürftigen, sowie dem Kampf gegen Kinderarmut und Altersarmut zur Verfügung stehen und nicht den Listigen des Sozialstaates zukommen, oder in der Verwaltungsbürokratie versickern.

 

Der Haushalt beinhaltet auch viele positive Aspekte , gerade im Bereich Investitionen, Schulsanierung, Schulbau, Straßen und Brückensanierung, erweiterte Ortspauschale, sowie bei vielen anderen Punkten geht es vorwärts, und dennoch werden auch Schulden getilgt. Investitionen und Schuldentilgung in einem vernünftigen Verhältnis und nicht wie vor der Amtszeit von Frau Dr. Hahn vieles nur auf Pump. Und wenn man die 21 Mio Euro Abschreibungen mal vernachlässigt, stehen wir insgesamt gesehen, gar nicht so schlecht da.

Vielen Dank auch an die Verwaltung, die bereit war, viele Fragen bereits im Vorfeld abzuklären und uns schriftliche Antworten sowie Statistiken zur Verfügung stellte.

Trotz teilweiser Bedenken bitte ich um Zustimmung zum Haushalt, damit wichtige Projekte und Investitionen vollumfänglich und zügig umgesetzt werden können.
Vielen Dank!