Falk Nergers Stadtratsrede vom 27.09.2018 zum Thema: Verzicht auf Bedarfszuweisung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender, geehrte Stadtratsmitglieder, werte Gäste,

in der Beschlussvorlage 96/2018 wird ein neuer Weg einer möglichen Haushaltsgenehmigung in Aussicht gestellt, welcher jedoch jegliche Rechtsgrundlage vermissen lässt. Früher wurde ein Haushalt genehmigt, wenn er ausgeglichen war und das Haushaltssicherungskonzept vom LVA genehmigt wurde, einer Behörde, welche nach Vorschriften und Gesetzen arbeitet.

Nun scheint ein Haushaltssicherungskonzept, was jahrelang städtisches Personal und Geld gebunden hat und immer Genehmigungsgrundlage für das LVA war, plötzlich keine Rolle mehr zu spielen.
Heutzutage werden mögliche Haushaltsgenehmigungen auf der Grundlage von vagen Gesprächsnotizen mit dem Chef vom Landesverwaltungsamt Herrn Roßner und Einzelgesprächen abhängig gemacht.Ich zitiere aus der Vorlage: „Der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes stellte in diesem Gespräch in Aussicht, dass der Haushalt 2018 und seine genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Rücknahme des Antrages auf Bedarfszuweisung umgehend bewilligt werden“.Berufen wird sich auf eine Gesprächsnotiz im Haushalts- und Finanzausschuss. Eine schriftliche verbindliche Zusage seitens des Landesverwaltungsamtes gab es bis zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht. Zumindest konnte den Fraktionen, auch auf Nachfrage hin, keine vorgelegt werden. Ein wichtiger Punkt, wenn man von uns verlangt, auf rund 6,4 Millionen Euro Bedarfszuweisung zu verzichten, wo doch momentan jeder Cent für das Tagesgeschäft, für Investitionen und die Rückerstattung von Krediten benötigt wird und dies mit dem Hintergrundwissen, dass andere Kommunen erfolgreich ihre Bedarfszuweisung eingeklagt haben, obwohl es dafür keinen Rechtsanspruch gab.

Auch wenn wir nun darauf verzichten sollten, müssen wir natürlich die fehlenden 6,4 Millionen im Haushalt darstellen.Das bedeutet, dass Geld in verschiedenen Bereichen für Investitionen fehlt, es weiter umgeschichtet werden muss und dies eine teilweise Haushaltssperre zur Folge hat.

Es ist abzusehen, dass die Stadt dieses Jahr noch nicht ohne Bedarfszuweisung auskommt. Gerade nach der kürzlichen Rückzahlung von über 6 Mio Euro Schulden an das Land, was zwar völlig richtig war, um die Verlässlichkeit der Stadt Gera gegenüber dem Land zu demonstrieren. Dennoch wurde der Kassenkredit durch diese Rückzahlung stark belastet, was zwangsläufig zu weiteren finanziellen Forderungen zum Jahresende gegenüber dem Land führen wird. Besser wäre es gewesen, zu verhandeln und nicht zu verzichten, um wenigstens einen Teil der Bedarfszuweisung zu erhalten. Zum Beispiel 2 Mio Euro und ein genehmigter Haushalt wären besser als nur ein genereller Verzicht. Des weiteren ist der Punkt 2 „Antrag der Aussetzung der Abschreibungen auf vorhandene Vermögensstände“ auch als zweifelhaft anzusehen.

Im Rahmen der Doppik wurde ein Anlagevermögen erstellt , was nun systematisch abgeschrieben wird, wie in jedem vernünftigen Unternehmen auch. Es handelt sich um Millionen Euro, welche die Hauptursache für das negative Jahresergebnis sind. Dennoch  stellt die Doppik den Haushalt genauer und transparenter dar. Jahrelang forderte die Stadt Gera das Land auf, ein Gesetz zu erlassen, was doppisch buchende Gemeinden gegenüber kameralistisch buchenden nicht benachteiligt und Abschreibungen gesondert bewertet. Denn kameralistisch buchende Gemeinden führen keine Abschreibungen auf. Man bekundete uns von Seiten des Landes immer wieder, sich darum zu kümmern und ein Gesetz zu erlassen. Bis heute ist nichts passiert . Man will wohl jetzt aber hat noch nicht.
Eine Aussetzung der Abschreibung klingt schon etwas seltsam, zumal jedes Unternehmen dies nicht so einfach kann, obwohl es so seine Bilanz verbessern könnte und durch höheres Bestandskapital vielleicht noch kreditwürdiger wäre. Und was hätte sich seinerzeit die EGG gefreut, wenn man das Gaskraftwerk nicht gleich hätte abschreiben müssen. Aber Gesetz war und ist Gesetz.
Also sollte man lieber eine positivere Bewertungsgrundlage für Abschreibungen in Bezug auf die Haushaltsgenehmigung beim LVA einfordern und keine generelle Aussetzung.

Sollte der Haushalt 2018 genehmigt werden, wird es knapp in den verbleibenden 3 Monaten noch Ausschreibungen auszureichen und zu hoffen, kurzfristige und günstige Angebote noch vor Jahresende einzuholen. Die Auftragsbücher der Baufirmen sind voll und die meist wenigen abgegebenen Angebote übersteigen höchstwahrscheinlich jede von der Stadtverwaltung gerechnete Vorkalkulation.
Sinnvoller wäre es gewesen, die gesamten Kräfte lieber für die Erstellung des Haushaltes 2019 oder eines Doppelhaushaltes zu bündeln und neue Konzepte zu entwerfen, um langfristiger handlungsfähig zu bleiben.
Ebenso hätte die Verwaltung die Unabweisbarkeit für die  Wiesestraße und der Brücke B92 beim Land beantragen und somit das Land in Zugzwang bringen können. Zumindest hätte man es versuchen sollen und nicht nur von vornherein sagen, das geht nicht, dann wäre die Situation jetzt nicht so problematisch.

Fazit: Einen generellen Verzicht auf die Bedarfszuweisung lehnen wir als Fraktion ab, da im Gegenzug keine schriftliche Bestätigung des Landesverwaltungsamtes mit garantierter Haushaltsgenehmigung vorliegt.
Sollte die Vorlage 96/2018 dennoch mehrheitlich bestätigt werden, müssen die Vorlagen zur Umschichtung 13/2018 und 100/2015, wie von den Fraktionen beantragt, zunächst in den Fachausschüssen beraten werden. Diese Vorlagen, bei denen das Liebegymnasium und das Gewerbegebiet Beerweinschänke eindeutig die Verlierer sind und auch alte Stadtratsbeschlüsse geändert werden, sollte man vorher wenigstens besprechen und nicht im Eilverfahren im Stadtrat  nur durchwinken.
Vielen Dank.

Falk Nerger (Vorsitzender Freie Demokraten Gera) zur Rücknahme der Bedarfszuweisungen im Stadtrat Gera.Die…

Gepostet von FDP Gera am Dienstag, 9. Oktober 2018